Die Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim (folgend: Gemeinde) bietet 26 Bauplätze (Stand: 25.03.2021, zwei weitere Bauplätze sind vertraglich für Voreigentümer im Areal reserviert) im Neubaugebiet „Im Schelmenklauer” zum Verkauf an. Diese sind im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der Verkaufspreis steht derzeit (Stand: 25.03.2021) noch nicht fest, wird aber schätzungsweise (!) mindestens (!) 250,00 € pro Quadratmeter betragen.
Bebauungsplan “Im Schelmenklauer” (PDF-Download)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim hat in öffentlicher Sitzung am 25.03.2021 die nachfolgenden Richtlinien zur Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet „Im Schelmenklauer” beschlossen:
Um dem Erfordernis einer angemessenen Eigenentwicklung Rechnung zu tragen, beabsichtigt die Gemeinde, welche laut gültigem Flächennutzungsplan und Regionalem Raumordnungsplan sich räumlich nur für den Eigenbedarf erweitern darf, die Bauplätze im Verhältnis 4 zu 1 an „Personen mit Ortsbezug“ und „sonstige Personen“ zu vergeben. Sofern sich nicht genügend „Personen mit Ortsbezug“ bewerben, können Baugrundstücke in dem Umfang „sonstigen Personen“ zugelost werden, der für die Refinanzierung der durch das Baugebiet der Gemeinde entstandenen Kosten erforderlich ist. Verbleibende Baugrundstücke sind für „Personen mit Ortsbezug“ vorzuhalten und können ohne weiteres Losverfahren zu gleichen Bedingungen an diese veräußert werden.
Als „Personen mit Ortsbezug“ gelten Personen, die zum 30.09.2021
Ausgeschlossen vom Losverfahren sind Personen, die selbst oder deren Ehepartner/in / Lebenspartner/in Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem zu Wohnzwecken bebaubaren Grundstück oder einem Wohngebäude, mit welchem deren Wohnbedarf abgedeckt ist, innerhalb der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim haben. Teilnahmeberechtigt sind diese Personen nur dann, wenn sie sich verpflichten, innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrags besagtes Eigentum in Ober-Hilbersheim zu veräußern. Ausgeschlossen sind ferner juristische Personen (z. B. Bauträger etc.).
Personen, deren Eltern oder Großeltern Eigentum an zu Wohnzwecken bebaubaren Grundstücken, leerstehenden, mindergenutzten oder vermieteten Immobilien in Ober-Hilbersheim haben, müssen darüber hinaus plausibel darlegen, warum sie nicht darauf zurückgreifen können.
Für die Verlosung werden die beiden Lostöpfe „Personen mit Ortsbezug“ – Lostopf 1 – und „sonstige Personen” – Lostopf 2 – gebildet. Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber haben jeweils nur ein Los in dem jeweiligen Lostopf. Zunächst werden nach dem festgelegten Schlüssel 4 Lose aus dem Lostopf 1 gezogen, dann 1 Los aus dem Lostopf 2, bis beide Lostöpfe leer sind.
Sofern sich weniger als 20 Personen mit Ortsbezug beworben haben, werden die für diese vorgesehenen Grundstücke in dem Umfang an sonstige Personen verlost, der zur Refinanzierung der durch das Baugebiet der Gemeinde entstandenen Kosten erforderlich ist.
Die zuerst gezogene Person hat die Auswahl unter allen Grundstücken; die jeweils Nächstgezogene nur noch die Auswahl aus den verbliebenen Grundstücken. Aus den Verbleibenden wird eine Warteliste ausgelost.
Der Termin der Verlosung wird öffentlich bekannt gegeben. Sie ist öffentlich. Nach Abschluss der Verlosung entscheidet der Gemeinderat über die Vergabe der Grundstücke in öffentlicher Sitzung.
Im Falle des Erwerbs müssen sich die Erwerberinnen / Erwerber verpflichten:
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde und den Erwerberinnen / Erwerbern werden ausschließlich durch die abzuschließenden Grundstückskaufverträge geregelt. Dort werden auch nähere Bestimmungen zu Rückübertragungsrechten respektive Vertragsstrafen für den Fall der Nichteinhaltung der vorgenannten Pflichten getroffen.
Nimmt jemand die Auswahl oder das Kaufangebot ohne Verschulden der Gemeinde innerhalb von 12 Wochen nach Beschluss des Gemeinderates durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages nicht an, fällt die Wahl auf die nächste Person der Warteliste.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks aus dem Eigentum der Gemeinde besteht nicht.
Bewerbungen müssen der
Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim
z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Dr. Heiko Schmuck
Kegelbahnstr. 13
55437 Ober-Hilbersheim
bis zum 30.09.2021 schriftlich, d. h. eigenhändig unterschrieben, zugegangen sein (Ausschlussfrist).
Es wird ausdrücklich, darauf hingewiesen, dass auch Interessenten, die im Vorfeld mit der Ortsgemeinde in Kontakt getreten sind, sich ebenfalls offiziell schriftlich bewerben müssen!
gez. Dr. Schmuck, Ortsbürgermeister